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Jagdbehörde
Die untere Jagdbehörde ist zuständig für:
- Erteilung von Tages-, Jahres-, 3-Jahres- und Falknerjagdscheinen an Bürger, die ihren Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben und einen Nachweis über eine abgelegte Jägerprüfung und eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen können.
- Erteilung von Tages- und Jahresjagdscheinen an Ausländer, die einen Jagdschein ihres Heimatlandes und eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen können.
- Zulassung von Antragstellern zur Ablegung der Jägerprüfung im Ilm-Kreis
- Abnahme der Jägerprüfung durch einen berufenen Jägerprüfungsausschuss
- Beratung der Abschusspläne mit dem Jagdbeirat und Bestätigung der Abschusspläne
- Vorbereitung der Wildbestandserfassungen in den Jagdbezirken des Ilm-
Kreises
Ansprechpartner:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sachbearbeiterin Jagd- und Fischereibehörde
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
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Sachbearbeiterin Jagd- und Fischereibehörde
Ritterstraße 14
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