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Lebensmittelsicherheit

Kontrolle und Beratung von Lebensmittelunternehmen

Alle gewerblichen (z. B. Hersteller wie fleischverarbeitende Betriebe und Bäckereien, Großhändler, Einzelhändler wie Verkaufsfilialen und Gaststätten) und nicht gewerblichen (z. B. Essenausgabestellen in Kitas und Schulen, Direktvermarkter Wildfleisch) Lebensmittelunternehmen werden in regelmäßigen Abständen unangekündigt kontrolliert. Sowohl die Ausübung der Tätigkeit als auch die Ergebnisse der Kontrollen haben Einfluss auf die künftige Kontrollhäufigkeit.

Bei groben Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften werden schriftliche Auflagen (Bescheide) erlassen, Bußgeldverfahren durchgeführt und Strafanzeigen gestellt.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bietet auch Beratungen an, die gerade für geplante Neueröffnungen sehr empfehlenswert sind.

Gibt es Grund zur Annahme, dass im Landkreis gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, nimmt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Anzeigen zur weiteren Bearbeitung sehr gern entgegen.

Probenahmen

Die in Verkehr zu bringenden Lebensmittel, Tabakwaren, Kosmetikartikel und Bedarfsgegenstände werden vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beprobt und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zur Untersuchung und Begutachtung übermittelt.

Die meisten Proben werden als Planproben genommen, es gibt aber auch noch Probenahmen aufgrund von Beschwerden sowie aufgrund gesonderter Überwachungsprogramme der EU, dem Bund und dem Land Thüringen.

Kommt es zur Beanstandung der Proben, erfolgt durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Einleitung der weiteren Maßnahmen, so dies nicht bereits freiwillig durch den Lebensmittelunternehmer erfolgt.

Warnmeldungen

Über EU-weite Informationssysteme werden Beanstandungen von Lebensmitteln, Tabakwaren, Kosmetikartikel oder Bedarfsgegenständen, die zur Gefährdung der Gesundheit geeignet sind, auch an die Überwachung im Ilm-Kreis weitergeleitet. Das amtliche Überwachungspersonal kontrolliert hierbei die betrieblich eingeleiteten Maßnahmen bzw. setzt diese amtlich durch.

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Zum Aufgabenspektrum gehört ebenso die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowohl in der gewerblichen (Schlachtbetriebe) als auch in der Hausschlachtung von landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder, Schweinen, Schafe und Ziegen, Pferde, Nutzgeflügel). Stellt der Jäger bei Wild keine bedenklichen Merkmale fest, kann die amtliche Fleischuntersuchung entfallen.

Amtliche bestellte Tierärzte sowie Amtliche Fachassistenten übernehmen hierbei die Erfüllung der Aufgaben.

Ist für Tierarten (u. a. Schwarzwild) gesetzlich vorgegeben, dass eine Untersuchung auf Trichinella spiralis per Verdaumethode durchzuführen ist, erfolgt dies in einem hauseigenen Labor in Arnstadt.