Seiteninhalt

Öffentlich-rechtliche Vorschriften

Es gilt, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die zu dem betrachteten Einzelfall einen Bezug haben, zu beachten und einzuhalten sind. Die Vorschriften des Zivilrechtes bleiben außer Betracht.

Von der Vielzahl der öffentlich-rechtlichen Vorschriften seien hier beispielhaft genannt:

  1. Vorschriften des öffentlichen Baurechtes
    u. a.:
    Baugesetzbuch (BauGB),
    Baunutzungsverordnung (BauNVO),
    Thüringer Bauordnung (ThürBO),
    Thüringer Verordnung über die Prüfingenieur- und Prüfsachverständigen (ThürPPVO),

    Die wichtigsten Vorschriften des Baurechtes sind das BauGB und die ThürBO. Das BauGB regelt u. a. die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Danach ist es der Wille des Gesetzgebers, dass der Außenbereich - von Ausnahmen abgesehen - von Bebauung frei gehalten werden soll.

    Die ThürBO (Thüringer Bauordnung) regelt u. a. die Ausführung der Bauvorhaben, die Beschaffenheit des Baugrundstückes, die öffentlich-rechtlichen Pflichten und Rechte der am Bau beteiligten Personen (Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer) und die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden. Eine der wichtigsten Regeln (§ 3) besagt, dass Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
  2. Vorschriften des Naturschutzes,
  3. Vorschriften des Immissionsschutzes,
  4. Vorschriften des Denkmalschutzes,
  5. Vorschriften des Straßenrechtes,
  6. örtliche Bauvorschriften.
  7. Bei allen Amtshandlungen hat die Untere Bauaufsichtsbehörde die Vorschriften des Verwaltungsrechtes einzuhalten; dies sind u. a.:
    Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO),
    Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
    Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG),
    Thüringer Verwaltungs-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG),
    Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG),

Link Thüringer Bauordnung: http://www.thueringen.de/th9/tmblv/bau/sw/baurecht/bauordnungsrecht/
Link Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bbaug/index.html

Zurück