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Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Eignungsfeststellung beantragen
Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Umweltamt
Postanschrift: Ritterstraße 14
Amtssitz:
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt
Postanschrift: Ritterstraße 14
Amtssitz:
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-661
Fax:
03628 738-664
E-Mail:
De-Mail:
umweltamt@ilm-kreis.de-mail.de
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern wollen, kann das wasserrechtlich anzeigepflichtig sein oder einer Eignungsfeststellung bedürfen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung muss durch den Vorhabenträger mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.
- Bedarf eine Anlage einer Eignungsfeststellung, darf die Errichtung erst nach deren Erteilung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Anzeigeformular
- detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
- gegebenenfalls Sachverständigengutachten