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Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Zuständige Behörde:
Landratsamt Ilm-Kreis, Umweltamt
Postanschrift: Ritterstraße 14
Amtssitz:
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt
Postanschrift: Ritterstraße 14
Amtssitz:
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-661
Fax:
03628 738-664
E-Mail:
De-Mail:
umweltamt@ilm-kreis.de-mail.de
Leistungsbeschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage