Allgemeinverfügung - Bekämpfung der Geflügelpest
Wegen der rasanten Ausbreitung der Geflügelpest über weite Teile Deutschlands wurden alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen durch das Sozialministerium am 18.11.2016 per Erlass aufgefordert, die Aufstallungspflicht (Stallpflicht) sowie Biosicherheitsmaßnahmen um Betriebe, welche mehr als 1000 Stück Geflügel halten, im Radius von 3 km auszuweiten. Hierzu wurden am 21.11.2016 entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, welche folgende Orte betreffen:
- Stadt Arnstadt
- Arnstadt-Rudisleben
- Gemeinde Dornheim
- Amt Wachsenburg - Ortsteil Ichtershausen
- Amt Wachsenburg - Ortsteil Sülzenbrücken
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Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel - Arnstadt, Rudisleben, Dornheim & Ichtershausen (PDF, 109 kB)
Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel - Sülzenbrücken (PDF, 108 kB)
V. i. S. d. P. Christina Büller, Büro Landrätin