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11.03.2024

Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes durch den Ilm-Kreis

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch das Thüringer Landesverwaltungsamt werden auch im Jahr 2024 Mittel zur Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes im Ilm-Kreis zur Verfügung stehen.

Zuwendungsempfänger können sein: Vereine, Verbände, Gruppen, Bildungseinrichtungen, Kommunen und Einzelpersonen.

Wegen der Einzelheiten zu förderfähigen Maßnahmen, Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art und Umfang der Förderung wird auf die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes“ verwiesen, die auf der Homepage des Ilm-Kreises veröffentlicht ist: https://www.ilm-kreis.de/Ämter/Umweltamt/Downloads »Fördermaßnahmen/Zuschüsse des Umweltamtes«.

Anträge auf Förderung sind in der Regel bis zum 31.03. (Posteingang) für das laufende Jahr an das Landratsamt Ilm-Kreis, Umweltamt, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt, zu richten. Das Antragsformular ist auf der Homepage zum Herunterladen bereitgestellt

https://www.ilm-kreis.de/Ämter/Umweltamt/Downloads »Antrag auf Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes«.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin