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20.12.2021

Neue Verordnung des Landes Thüringen

Seitens des Landes Thüringen wurde eine neue Verordnung erstellt, die zum 20. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. 

In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Plus-Regelung. Es ist ein zusätzlicher negativer Test vorzulegen. Dies gilt nur dann nicht, wenn bereits vor mehr als 14 Tagen eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) durchgeführt wurde. Für Schulkinder gilt: Während der Weihnachtsferien (auch im Rahmen der aufgehobenen Präsenzpflicht) gilt statt des Nachweises über eine Teilnahme am Testregime in der Schule die Vorlage eines negativen Tests (ein sogenannter Bürgertest). Kinder zwischen 6 und 12 Jahren müssen keine FFP2-Masken tragen, hier reicht die sogenannte OP-Maske.

Was bedeutet die 2G-Plus-Regelung?

In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Plus-Regelung. Es ist zusätzlich ein negativer Test vorzulegen (auch im Falle von genesen oder zweifach geimpft). Dies gilt nur dann nicht, wenn bereits vor mehr als 14 Tagen eine Auffrischungsimpfung durchgeführt wurde (Booster-Impfung).

Für welche Räumlichkeiten gilt nun auch die 2G-Plus-Regelung?

Betroffen sind unter anderem Anbieter körpernaher Dienstleistungen wie Friseursalons, Kosmetikstudios oder Physiotherapien, aber auch Gaststätten. Die Regelung gilt ebenso für Reisebusveranstaltungen, entgeltliche Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sowie bei kulturellen Veranstaltungen in Theatern, bei Kino- oder Opernaufführungen bzw. Lesungen.

Ausnahme:

Kinder, Jugendliche und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

  • Noch nicht eingeschulte symptomfreie Kinder sind genesenen/vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Sie benötigen kein negatives Testergebnis.
  • Für symptomfreie Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs reicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest). Im Zeitraum der aufgehobenen Präsenzpflicht an Schulen (ab 20.12.2021) sowie in den Weihnachtsferien gilt statt des Nachweises über die Teilnahme an Testregimes in der Schule nur die Vorlage eines negativen Tests (sogenannter Bürgertest).
  • Für symptomfreie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können (Attest erforderlich), reicht ebenfalls ein Nachweis über ein negatives Testergebnis.

Wo gilt jetzt auch die 3G-Zugangsbeschränkung?

In geschlossenen Räumen in Dienststellen des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie in Behörden und Dienststellen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, also auch im Landratsamt, gelten 3G-Regelungen. Besucher und Besucherinnen im Bürgerservice Ilmenau in der Krankenhausstraße 12a sowie im Verkehrsamt in der Ichtershäuser Straße 31 in Arnstadt müssen ihren vollständigen Impfschutz, ihren Genesenennachweis oder einen Schnelltest einer zertifizierten Stelle vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. FFP2-Masken sind Pflicht.

Wo müssen jetzt FFP-2-Masken getragen werden?

In fast allen geschlossenen Räumen und Fahrzeugen sind FFP-2-Masken zu tragen. Das gilt insbesondere für alle Geschäfte des Einzelhandels, in Taxen und Arztpraxen sowie bei allen oben unter 2G-Plus-Regelung genannten Angeboten. Auch in den Räumlichkeiten von Behörden sind FFP2-Masken zu verwenden.

Müssen Kinder FFP-2-Masken tragen?

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres müssen keine Maske tragen. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen, hier reicht die sogenannte OP-Maske.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin