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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes Verfahren für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten beantragen. Damit soll sich die Dauer des Anerkennungsverfahrens auf 2 Monate verkürzen. Dazu schließt der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde. Diese leitet das Anerkennungsverfahren ein und dient als zentraler Ansprechpartner für Arbeitgeber und zuständige Stelle. Zudem gelten verkürzte Fristen für die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der BA sowie für die Beantragung und Erteilung des Einreisevisums.

Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen wird. Folgende Informationen bzw. Schritte sind dabei wichtig:

Zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde muss eine Vereinbarung geschlossen werden, die unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretung) sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen beinhaltet.

Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber, unterstützt ihn, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Diese bucht anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.

Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.

Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.

Erforderliche Formulare & Unterlagen

  • Erklärung zur Beschäftigung
  • Arbeitsvertrag
  • Vereinbarung zwischen Ausländerbehörde und Unternehmen/Arbeitnehmer
  • Vollmacht/Untervollmacht
  • Nachweis der Berufsqualifikation
  • Sonstige Befähigungsnachweise (Nationalpass, Nachweis über Deutschkenntnisse, tabellarischer Lebenslauf, usw.)

Nützliche Informationsplattformen

Antrag Zeugnisbewertung (kmk.org)

Zeugnisbewertung Blue Card (Blaue Karte EU) (kmk.org)

Antragstellung (ihk-fosa.de)

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