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Allgemeine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Einreise und den Aufenthalt für ausländische Fachkräfte erleichtern. Fachkräfte mit Berufsausbildung oder einem akademischer Abschluss können eine Beschäftigung, zu der ihre im Ausland erworbene Qualifikation befähigt, ausüben. Eine Beschäftigung in verwandten Berufen ist hierbei nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus können Fachkräfte mit akademischem Abschluss auch in anderen qualifizierten Berufen beschäftigt werden, die im fachlichen Kontext zur ausländischen Qualifikation stehen und für die grundsätzlich eine berufliche, nicht-akademische Ausbildung vorausgesetzt wird. Mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot und der Anerkennung ihrer Qualifikation haben ausländische Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung aus Drittstaaten somit Zugang zu allen Berufen, für die sie ihre Qualifikation befähigt. Sie sind nicht mehr auf bestimmte Engpassberufe beschränkt. Helfer- und Anlernberufe sind hierbei ausgeschlossen, es muss sich in jedem Fall um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. Für die Blaue Karte EU ist stets eine der beruflichen Qualifikation angemessene Beschäftigung erforderlich, die üblicherweise einen akademischen Abschluss voraussetzt.

Zur Suche nach einem Arbeits-/Ausbildungsplatz können neben ausländischen Fachkräften mit akademischen Abschluss jetzt auch ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung nach Deutschland einreisen. Neben der Anerkennung sind dazu deutsche Sprachkenntnisse notwendig, die der gesuchten Tätigkeit entsprechen. In der Regel werden dabei Deutschkennnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gefordert. Weiterhin muss der Lebensunterhalt während der Suche selbstständig gesichert sein.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert darüber hinaus den Aufenthalt für eine qualifizierte Berufsausbildung. Dieser kann auch für einen vorbereitenden Deutschsprachkurs genutzt werden (§ 16a AufenthG). 

Erforderliche Formulare & Unterlagen

  • Erklärung zur Beschäftigung
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis Berufsqualifikation
  • Sonstige Befähigungsnachweise (Nationalpass, Nachweis über Deutschkenntnisse, usw.)

Nützliche Informationsplattformen

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