Untere Bauaufsichtsbehörde
Die untere Bauaufsichtsbehörde beinhaltet die Gebiete
Durch die Behörde werden Anträge der Bürger, z. B. auf Baugenehmigung, Anträge & Auskünfte zu Baulasten bearbeitet, im Bedarfsfalle finden Beratungen für Bürger statt und es werden Baurechtswidrigkeiten behandelt, zum Beispiel, wenn von baulichen Anlagen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick, welcher Sachbearbeiter/welche Sachbearbeiterin für die Bearbeitung von Anträgen im Baugenehmigungsverfahren in der jeweiligen Stadt/Gemeinde zuständig ist.
Zuständig für:
- Stadt Arnstadt
- Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Zuständig für:
- Gemeinde Geratal
- "Stadt Großbreitenbach"
- Verwaltungsgemeinschaft "Geratal / Plaue"
- Stadt Stadtilm (ohne Ortsteile)
E-Mail: m.witting@ilm-kreis.de
Raum: 274
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- Amt Wachsenburg
- Gemeinde Rockhausen
- Ortsteile Stadtilm
- Zuständig für Bauvoranfragen im gesamten Kreisgebiet
Bitte beachten Sie, dass Ilmenau als große kreisangehörige Stadt über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde verfügt, welche alle diesbezüglichen Aufgaben für das Gebiet der Stadt mit ihren Ortsteilen wahrnimmt. Danach sind beispielsweise Bauanträge für die Grundstücke in Ilmenau bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt einzureichen.
Siehe auch:
Antragsarten
Bauaufsichtsfremde Fragen
Baugenehmigung
Baulastenverzeichnis
Bauliche Anlagen
Bauvorbescheid
Beratung
Formulare zur Baugenehmigung
Öffentlich-rechtliche Vorschriften
Verfahrensfreie Vorhaben