Wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen
Erreichbarkeit der Wirtschaftsförderung des Landratsamtes für telefonische Nachfragen 03628 738-230, -231 und -232
Ilm-Kreis |aktueller Infektionsstandstand
- Hier geht es zur aktuellen Verordnung vom 29.04.2022
- Hier finden Sie die Schutzkonzepte mit aktuellen Branchenregelungen (Stand:01.05.2022)
- BMAS-FAQs zum neuen Infektionsschutzgesetz - Betrieblicher Infektionsschutz
Neueste Infos:
- Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 bis Juni 2022 verlängert
- Endabrechnung der Neustarthilfe Plus: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind direktantragstellende Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfe dazu verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2022 eine Endabrechnung zu erstellen. Prüfende Dritte können die Endabrechnung bis zum 31. Dezember 2022 einreichen.
- Neustarthilfe 2022:Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Die Antragsfrist für Erstanträge wurde verlängert bis 15.Juni 2022.
- Seit 7. Januar 2022 können Sie Überbrückungshilfe IV beantragen, damit wird die Hilfe für weiter von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen ,Soloselbständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar-März 2022 fortgesetzt. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge Überbrückungshilfe IV endet am 15. Juni 2022 (vorher 30. April 2022).
- BMF 07.12.21: weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen bis 31. 03.2022/30.06.2022: von bes. Bedeutung ist die Möglichkeit Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden bis 31.03.22, das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.03.22 inkl. Erlass der Säumniszuschläge dazu, Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verahren bis 30.06.22
- Verlängerung der Kurzarbeitergeldverordnung: Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert
- Ab 1.11.2021 kann im digitalen Antragsportal die Endabrechnung der Neustarthilfe durchgeführt werden
- Förderung für KMU-Aussteller bei Neustart auf Messen in Deutschland, gefördert werden Einzelbeteiligungen von Unternehmen mit Sitz in Deutschland an ausgewählten Messe mit einem Zuschuss bei Kosten für Standmiete und Standbau bis zu 12.500 € , weitere Infos und Antragstellung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Tel. 06196 908-1747 -->Liste der geförderten Messen 2022
Überbrückungshilfen -Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022 (verlängert, vorher 30. April 2022)
- Für Unternehmen wird das bewährte und aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige fortgeführt.
- Neustarthilfe 2022:Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März und April bis Juni 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022 (verlängert).
- Neustarthilfe Plus Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten werden bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht. Nach Ablauf des Förderzeitraums sind direktantragstellende Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfe dazu verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2022 eine Endabrechnung zu erstellen. Prüfende Dritte können die Endabrechnung bis zum 31. Dezember 2022 einreichen.
- Bund und Länder bringen Härtefallhilfen auf den Weg - wichtige Ergänzung der Unternehmenshilfen,sie bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Dazu schließen die Länder, die sich beteiligen wollen, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei der Thüringer Aufbaubank
Sonderinvestprogramm für die Soziokultur
- ab 15.06.21 können sich Kulturveranstalter für den Sonderfonds des Bundes registrieren Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe (ab 1.7.21) für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung (ab 1.9.21) für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.
- Um den Neustart mit und nach der Corona-Pandemie zügig voranzubringen, stellt die Thüringer Staatskanzlei kurzfristig zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 700.000 Euro für soziokulturelle Einrichtungen im Freistaat bereit. Anträge können ab 11. März bei der LAG Soziokultur Thüringen gestellt werden. Beratungen dazu telefonisch 0361 7802140 (werktags 10-17 Uhr) oder per Mail: sonderinvest@soziokultur-thueringen.de Die Mittel können für Corona-Hygienemaßnahmen, Umbaumaßnahmen in den Bereichen Sanitär, Brand- und Schallschutz sowie für die digitale Ausstattung beantragt werden. Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro. Bei einer Fördersumme über 1.000 Euro ist ein Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens 5 Prozent einzubringen. Grundlage ist die Förderrichtlinie für Kultur und Kunst des Freistaats Thüringen.
- Handlungsempfehlungen für Kulturschaffende -Hinweisblatt für Kulturschaffende und VeranstalterInnen
Hilfemaßnahmen für Unternehmen
Massnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folge des Coronavirus (PDF, 500 kB)
- Aktuelle Informationen der Thüringer Aufbaubank für Unternehmen
- Corona-Maßnahmen der Bürgschaftsbank Thüringen: verlängert bis 30.04.22
- Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld
Corona-Sonderzahlungen für Beschäftigte bis 1500 Euro steuerfrei:
Neufassung des BMF-Schreibens vom 09.04.2020 (PDF, 40 kB)
NOTHILFE-FOND des Freistaates Thüringen für gemeinnützige Einrichtungen
- Corona-Hilfe für gemeinnützige Träger im Bereich der Kinos, Festivals, Soziokultur und freien Theater
- Nothilfefonds Träger Soziales, Arbeit, Bildung, Geburtshäuser
- Nothilfe für überregionale Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Jugendherbergen
- Nothilfe für anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Weiterführende Informationen
- Branchenregelungen / Schutzkonzepte für Thüringen
Für den Handel, Hotels und Gaststätten, stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Friseursalons, Kosmetikstudios, Fußpflege sowie Physiotherapie und andere therapeutische Praxen, den Reisebusverkehr und Freizeiteinrichtungen gibt es konkretisierende Branchenregelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen | Übersicht Branchenregelungen
- Informationen BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) - Infos für versicherte Unternehmen und Beschäftigte
- Branchenbezogene Informationen für den Handel - Hygienemaßnahmen im Handel
- Informationen zu Entschädigungsleistungen für Arbeitnehmer*innen und Selbständige - Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Arbeitgeber und Selbständige infolge Coronapandemie Telefonische Auskünfte TLVA - 0361 573321469 wochentags 9 bis 12 Uhr
- Aktuelle Informationen gibt die Technologieregion Ilmenau-Arnstadt unter www.tria-online.eu
- Anträge auf Soforthilfeprogramme des Bundes und des Landes - Hinweise zum Antrag | weitere Informationen - https://www.aufbaubank.de/Corona
- Corona-Soforthilfen GFAW - Soforthilfeprogramm gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen - Fragen zur Antragstellung 0361-2223-0
Auf der Internetseite www.daslandhilft.de hat der Maschinenring ein bundesweites Angebot geschaffen, um Hilfen für die Landwirtschaft zu sammeln und zu vermitteln.
- LEG Thüringen www.leg-thueringen.de/corona
V. i. S. d. P. Wirtschaftsförderung, Büro Landrätin