Seiteninhalt

Leistungen & Lebenslagen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Übernachtungssteuererklärung einreichen
[Nr.99139003002000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie gewerblich Übernachtungen in einer Unterkunft anbieten, kann für Ihre Gäste eine Übernachtungssteuer anfallen. Die zuständige Stelle prüft die für die Besteuerung erforderlichen Angaben und setzt die Übernachtungssteuer nach den Regelungen der örtlichen Satzung fest.

Teaser

Sie bieten Übernachtungen an oder sind für eine Unterkunft verantwortlich? Was Sie zur Übernachtungssteuer wissen müssen, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur