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Übernachtungssteuererklärung einreichen
[Nr.99139003002000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wenn Sie gewerblich Übernachtungen in einer Unterkunft anbieten, kann für Ihre Gäste eine Übernachtungssteuer anfallen. Die zuständige Stelle prüft die für die Besteuerung erforderlichen Angaben und setzt die Übernachtungssteuer nach den Regelungen der örtlichen Satzung fest.
Teaser
Sie bieten Übernachtungen an oder sind für eine Unterkunft verantwortlich? Was Sie zur Übernachtungssteuer wissen müssen, erfahren Sie hier.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur