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Übertragung des Nutzungsrechts für eine Grabstelle beantreangen
[Nr.99101001038000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Sie können Ihr Nutzungsrecht an einer Grabstelle unter bestimmten Voraussetzungen auf eine andere Person übertragen.

Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Teaser

Sie haben ein Nutzungsrecht für eine Grabstelle? Wie Sie es auf eine andere Person übertragen können, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur