Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten
[Nr.99020049011000 ]
Volltext
Sie haben festgestellt, dass Ihre eingereichte und noch nicht beschiedene Förderabgabeerklärung für das Vorjahr unvollständig oder fehlerhaft ist? Dann können Sie Ihren Antrag noch korrigieren.
Teaser
Sie haben eine Förderabgabeerklärung eingereicht, wollen jedoch Ihre Angaben ändern? Solange Sie noch keinen Festsetzungsbescheid erhalten haben, können Sie Ihren ursprünglichen Antrag anpassen.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung der Förderabgabeerklärung online über die Plattform »BergPass« oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Wenn Sie die Erklärung online über die Plattform »BergPass« beantragen möchten:
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Rufen Sie die Online-Plattform »BergPass« auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein »Mein Unternehmenskonto« oder eine BundID.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weiterer Ablauf:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Änderung der Förderabgabenerklärung und die eingereichten Unterlagen.
- Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Die Behörde setzt die Förderabgabe fest.
- Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen gegebenenfalls mitgeteilt werden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Bundesland, in welchem das Gebiet liegt, für das Sie eine Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen besitzen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Bergbauberechtigung zum Gewinnen von Bodenschätzen.
- Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im innerhalb Ihres Bewilligungsfeldes.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Für die beantragte Verwaltungsleistung fallen Gebühren an. Die Gebühren bestimmen sich nach der Art der Leistung. Die Höhe ergibt sich aus der aktuell gültigen Verwaltungskostenordnung (ThürVwKostOMUEN).
Frist
Sie können den Antrag auf Änderung nur nach der Abgabe des ursprünglichen Antrags »Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme« und vor Erhalt der Festsetzung der Förderabgabe von der Behörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
- gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
Abhängig von der Art der Entscheidung ist gegebenenfalls der Widerspruch oder Klage zulässig. Welcher Rechtsbehelf zur erhoben ist, entnehmen Sie bitte der Entscheidung, gegen die Sie vorgehen wollen.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz