Seiteninhalt

Leistungen & Lebenslagen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Aufnahme an einer Musikschule anmelden
[Nr.99088031034000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Verband deutscher Musikschulen - Landesverband Thüringen e.V.

Zuständige Stelle

Verband deutscher Musikschulen - Landesverband Thüringen e.V.

Voraussetzungen

  • Sie haben Interesse an musikalischer Bildung an einer öffentlichen Musikschule oder
  • Ihr Kind hat Interesse an musikalischer Bildung an einer öffentlichen Musikschule und Sie als erziehungsberechtigte Person sind einverstanden.

Formulare

Erkundigen Sie sich beim Verband deutscher Musikschulen - Landesverband Thüringen e.V. oder bei Ihrer ausgewählten Musikschule, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. 

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich oder Ihr Kind bei der gewünschten Musikschule an.
  • Die Musikschule prüft Ihre Anmeldung.
  • Gegebenenfalls findet eine Eignungsfeststellung oder Beratung statt.
  • Sie erhalten eine Entscheidung über die Aufnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldeformular der Musikschule
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person bei Minderjährigen
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen entnehmen Sie der Satzung oder der Benutzungs-/Schulordnung der Musikschule

Kosten

Die Anmeldung selbst ist in der Regel kostenfrei.

Die Gebühren für den Musikunterricht oder Kurs an der Musikschule erfahren Sie von der jeweiligen Musikschule oder aus deren Satzung, Schul-, Benutzungs- oder Gebührenordnung.

Frist

Anmeldefristen oder andere Fristen erfahren Sie von der jeweiligen Musikschule oder aus deren Satzung, Schul- oder Benutzungsordnung.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer.

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig und richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Musikschule.

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung Ihres Aufnahmeantrags können Sie Widerspruch einlegen.