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Auszahlung einer kommunalen Förderung für ambulanten Pflegedienst auszahlen
[Nr.99148259079000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wenn Ihnen eine kommunale Förderung für einen ambulanten Pflegedienst bewilligt wurde, können die Fördermittel ausgezahlt werden. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung vorliegen, und veranlasst anschließend die Zahlung der bewilligten Förderung.
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Ihnen wurde eine kommunale Förderung für einen ambulanten Pflegedienst bewilligt? Wie Sie die Auszahlung der bewilligten Fördermittel beantragen, erfahren Sie hier.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur