Seiteninhalt

Leistungen & Lebenslagen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Auszahlung einer kommunalen Förderung für ambulanten Pflegedienst auszahlen
[Nr.99148259079000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Ihnen eine kommunale Förderung für einen ambulanten Pflegedienst bewilligt wurde, können die Fördermittel ausgezahlt werden. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung vorliegen, und veranlasst anschließend die Zahlung der bewilligten Förderung.

Teaser

Ihnen wurde eine kommunale Förderung für einen ambulanten Pflegedienst bewilligt? Wie Sie die Auszahlung der bewilligten Fördermittel beantragen, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur