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Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung
[Nr.99012009001000 ]

Volltext

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt. 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung richten Sie an das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Bauaufsichtsbehörde in Thüringen.

Voraussetzungen

  • Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben, die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Zustimmung und Vorlage aller Bauvorlagen, die zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind

Kosten

Die Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) regelt die Gebühren für bauaufsichtliche Verfahren in Thüringen. Die Gebühren können zwischen 75,00 und 5.000 Euro liegen, abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, je nach Erfüllung der Voraussetzungen - bitte erkundigen Sie sich im Thüringer Landesverwaltungsamt.

Rechtsbehelf

keine Angabe

Formulare

Erkundigen Sie sich im Thüringer Landesverwaltungsamt, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.

Sie können auch formlos einen Antrag stellen.