Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung
[Nr.99012009001000 ]
Volltext
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Urheber
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung richten Sie an das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Bauaufsichtsbehörde in Thüringen.
Voraussetzungen
- Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben, die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Zustimmung und Vorlage aller Bauvorlagen, die zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind
Kosten
Die Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) regelt die Gebühren für bauaufsichtliche Verfahren in Thüringen. Die Gebühren können zwischen 75,00 und 5.000 Euro liegen, abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich, je nach Erfüllung der Voraussetzungen - bitte erkundigen Sie sich im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Rechtsbehelf
keine Angabe
Formulare
Erkundigen Sie sich im Thüringer Landesverwaltungsamt, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
Sie können auch formlos einen Antrag stellen.