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Bauen - Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
[Nr.99012088261000 ]

Urheber

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Verfahrensablauf

Das Verfahren zum Eintrag einer Baulast in das Baulastenverzeichnis in Thüringen umfasst mehrere Schritte, die von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer selbst durchgeführt werden müssen. Hier sind die wesentlichen Schritte:

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Eintragung einer Baulast muss schriftlich beim zuständigen Bauordnungsamt gestellt werden. Grundlegende Informationen wie Flurstücksnummer und die genaue Art der geplanten Verpflichtung sind notwendig.
  2. Prüfung durch die Baubehörde: Nach Eingang des Antrags prüft die Baubehörde, ob die Voraussetzungen für die Eintragung der Baulast vorliegen. Dies schließt eine Prüfung der baurechtlichen Erfordernisse und der freiwilligen Zustimmung des Antragstellers ein. 
  3. Zustimmungserklärung: Liegt die Zustimmung der Baubehörde vor, ist eine notariell beglaubigte Erklärung des Eigentümers notwendig. Diese dient als Nachweis der freiwilligen Verpflichtung und wird bei der zuständigen Baubehörde eingereicht.
  4. Eintragung in das Baulastenverzeichnis: Die Eintragung wird in das Baulastenverzeichnis wirksam und gilt auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, je nach Erfüllung der Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.