Beamtenausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst
[Nr.99065007000000 ]
Urheber
Teaser
Sie interessieren sich für die Beamtenausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst? Näheres erfahren Sie hier.
Verfahrensablauf
Nach erfolgreichem Durchlaufen eines Auswahlverfahrens werden die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ausgewählten Bewerber und Bewerberinnen zu Beamten auf Widerruf (Regierungssekretäranwärter) ernannt. Der Vorbereitungsdienst dauert 2 Jahre und beginnt jeweils am 1. August. Die duale Ausbildung ist in fachtheoretische und berufspraktische Abschnitte, die sich abwechseln, unterteilt.
Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an der Thüringer Verwaltungsschule in Gotha. Sie umfasst einen Zeitraum von 12,5 Monaten und gliedert sich in 4 Fachlehrgänge.
Dabei werden folgende Schwerpunkte behandelt:
- Einführung in das Recht und die Methodik der Fallbearbeitung
- Staats- und Verfassungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsprozessrecht
- Kommunalrecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Informations-, Kommunikations- und Kooperationstechniken
- Arbeitstechniken
- Öffentliche Finanzwirtschaft
- Ordnungsrecht
- Jugend- und Sozialrecht
- Öffentliches Baurecht einschließlich Umweltrecht
Weitere Informationen zu den Studienabläufen und -inhalten können Sie auf der Internetseite der Thüringer Verwaltungsschule abrufen.
Die berufspraktische Ausbildung dauert insgesamt 11,5 Monate und ist in 4 Praktikumsabschnitte in unterschiedlichen Bereichen der Landes- und Kommunalverwaltung des Freistaats Thüringen unterteilt.
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer Prüfung mit schriftlichem und praktischem Teil. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt/-in" zu tragen.
Voraussetzungen
Sie können in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben den Abschluss einer Realschule oder den Abschluss der Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
- Sie sind zum Zeitpunkt der Einstellung zwischen 16 und 32 Jahre alt. Schwerbehinderte Menschen können bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren eingestellt werden. Ebenso erhöht sich bei Bewerberinnen und Bewerbern, die in ihrer häuslichen Gemeinschaft Kinder unter 18 Jahren betreuen und aus diesem Grund von einer rechtzeitigen Bewerbung abgesehen haben, das Einstellungsalter um drei Jahre je Kind, bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren. Für Bewerber über die Vormerkstelle gelten diese Altersgrenzen nicht.
- Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder eine andere Voraussetzung gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz.
- Sie bieten die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
- Sie erscheinen nach charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Laufbahn geeignet.
Frist
Die Ausbildungsplätze des Thüringer Landesverwaltungsamtes werden dauerhaft ausgeschrieben. Hier ist der Bewerbungsschluss immer der 31. Dezember für die Einstellung im Folgejahr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Der Grundbetrag der Anwärterbezüge beträgt derzeit monatlich circa 1.450 Euro. Sind Sie verheiratet und/oder haben Sie Kinder, erhalten Sie entsprechende Zuschläge.
- Während der fachtheoretischen Ausbildung an der Thüringer Verwaltungsschule Gotha können Sie im dortigen Wohnheim wohnen und an der Verpflegung teilnehmen. Diese Kosten werden für Beamtenanwärter des Landes durch den Freistaat Thüringen getragen.
- Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung. Ein Anspruch auf Einstellung nach der Ausbildung haben Sie nicht, ist aber die Regel. Bei einem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung haben Sie daher aussichtsreiche Chancen, zur Regierungssekretärin beziehungsweise zum Regierungssekretär ernannt und damit in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen zu werden.