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Befreiung vom Anschlusszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung beantragen
[Nr.99063087010000 ]

Urheber

Volltext

Für Grundstücke und Gebäude benötigen Sie in der Regel einen Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgung. 
Sie können eine vollständige oder teilweise Befreie vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung beantragen.

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Verpflichtung zum Anschluss an das Fernwärmenetz oder zu dessen Nutzung befreien lassen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur