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Befreiung von der Beteiligung an den Betriebskosten des Hortes beantragen
[Nr.99088067010000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Für den Besuch eines Hortes kann eine Beteiligung an den Betriebskosten erhoben werden.
Als Eltern, Sorgeberechtigte oder andere Zahlungspflichtige können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige oder teilweise Befreiung von dieser Kostenbeteiligung beantragen.
Teaser
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ganz oder teilweise von der Beteiligung an den Betriebskosten des Hortes befreit werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur