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Leistungen & Lebenslagen

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Befreiung von der Beteiligung an den Betriebskosten des Hortes beantragen
[Nr.99088067010000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Für den Besuch eines Hortes kann eine Beteiligung an den Betriebskosten erhoben werden.

Als Eltern, Sorgeberechtigte oder andere Zahlungspflichtige können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige oder teilweise Befreiung von dieser Kostenbeteiligung beantragen.

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ganz oder teilweise von der Beteiligung an den Betriebskosten des Hortes befreit werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur