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Befreiung von der Hundesteuer beantragen
[Nr.99102013010000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Für das Halten eines Hundes müssen Sie grundsätzlich Hundesteuer zahlen.

Sie können eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen kommunalen Satzung erfüllt sind. Dies kann vor allem der Fall sein, wenn Sie einen bestimmten Dienst-, Assistenz- oder Rettungshund halten.

Teaser

Sie sind Hundehalterin oder Hundehalter? Wie Sie unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Hundesteuer befreit werden können, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur