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Befreiung von der Hundesteuer beantragen
[Nr.99102013010000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Für das Halten eines Hundes müssen Sie grundsätzlich Hundesteuer zahlen.
Sie können eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen kommunalen Satzung erfüllt sind. Dies kann vor allem der Fall sein, wenn Sie einen bestimmten Dienst-, Assistenz- oder Rettungshund halten.
Teaser
Sie sind Hundehalterin oder Hundehalter? Wie Sie unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Hundesteuer befreit werden können, erfahren Sie hier.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur