Seiteninhalt
Benutzung des Wohnraums zu anderen Zwecken Genehmigung
[Nr.99116013006000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Für die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als dem Wohnen benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle.
Wenn Sie Wohnraum beispielsweise gewerblich nutzen, dauerhaft leer stehen lassen oder einer anderen Nutzung zuführen möchten, können Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.
Teaser
Sie möchten Wohnraum nicht oder nicht ausschließlich zum Wohnen nutzen? Wie Sie die erforderliche Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur