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Benutzung des Wohnraums zu anderen Zwecken Genehmigung
[Nr.99116013006000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Für die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als dem Wohnen benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle. 

Wenn Sie Wohnraum beispielsweise gewerblich nutzen, dauerhaft leer stehen lassen oder einer anderen Nutzung zuführen möchten, können Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Teaser

Sie möchten Wohnraum nicht oder nicht ausschließlich zum Wohnen nutzen? Wie Sie die erforderliche Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur