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Bescheid über den Ausgleich für zweckentfremdeten Wohnraum erhalten
[Nr.99116014002000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie Wohnraum zweckentfremdet haben, kann die zuständige Stelle Sie zu Ausgleichsmaßnahmen veranlassen. Sie können beispielsweise Ersatzwohnraum schaffen oder andere geeignete Maßnahmen durchführen, um die Auswirkungen der Zweckentfremdung auf den Wohnungsmarkt auszugleichen.

Teaser

Wenn Wohnraum zweckentfremdet wird, kann die zuständige Stelle Ausgleichsmaßnahmen festsetzen, um den Verlust von Wohnraum zu kompensieren.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur