Seiteninhalt
Bescheid über den Ausgleich für zweckentfremdeten Wohnraum erhalten
[Nr.99116014002000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wenn Sie Wohnraum zweckentfremdet haben, kann die zuständige Stelle Sie zu Ausgleichsmaßnahmen veranlassen. Sie können beispielsweise Ersatzwohnraum schaffen oder andere geeignete Maßnahmen durchführen, um die Auswirkungen der Zweckentfremdung auf den Wohnungsmarkt auszugleichen.
Teaser
Wenn Wohnraum zweckentfremdet wird, kann die zuständige Stelle Ausgleichsmaßnahmen festsetzen, um den Verlust von Wohnraum zu kompensieren.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur