Bohrungen in den Boden mit einer Länge von über 100 Metern melden
[Nr.99020036261000 ]
Volltext
Wenn Ihr beauftragtes Bohrunternehmen Bohrungen durchführen möchte, die mehr als 100 Meter tief in den Boden eindringen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.
Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie bereits einen Betriebsplan eingereicht haben.
Teaser
Planen Sie Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Voraussetzungen
Sie möchten Bohrungen durchführen, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen.
Kosten
Für die beantragte Verwaltungsleistung fallen Gebühren an. Die Gebühren bestimmen sich nach der Art der Leistung. Die Höhe ergibt sich aus der aktuell gültigen Verwaltungskostenordnung.
- Reichen Sie die Anzeige der Bohrarbeiten nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
Bußgeld: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 2500,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
- 0 — 2 Woche(n)
- Sie müssen den Beginn und die Einstellung der Bohrarbeiten mindestens 2 Wochen vorher anzeigen. Müssen Bohrarbeiten schon in kürzerer Frist eingestellt werden, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Abhängig von der Art der Entscheidung ist gegebenenfalls der Widerspruch oder Klage zulässig. Welcher Rechtsbehelf zur erhoben ist, entnehmen Sie bitte der Entscheidung, gegen die Sie vorgehen wollen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sollten Sie die Bohrung bei der zuständigen Bergbehörde bereits für einen ungefähren Zeitrahmen angezeigt haben, so ist nach feststehendem Bohrbeginn das genaue Datum des Bohrbeginns zu ergänzen.
Unter gewissen Umständen kann die Bergbehörde einen Betriebsplan für Ihre Bohrung verlangen.
Urheber
L andesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz