Dokumentation für gewerbliche Siedlungsabfälle einreichen
Volltext
Sie müssen die Erfüllung der Pflichten gemäß der Gewerbeabfallverordnung fortlaufend dokumentieren. Diese Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen und muss elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen.
Teaser
Für gewerbliche Siedlungsabfälle müssen Sie eine Dokumentation über Art und Menge der Abfälle einreichen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Dokumentation elektronisch abgeben wollen, starten Sie den Onlinedienst »Dokumentation von gewerblichen Siedlungsabfällen«. Sie werden Schritt für Schritt um die benötigten Angaben gebeten.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Erforderliche Unterlagen
- Fertigen Sie für die getrennte Sammlung Lagepläne, Lichtbilder sowie eine Handskizze über die Aufstellung der Sammelbehälter an.
- Bewahren Sie Praxisbelege, Liefer- und Wiegescheine und ähnliche Dokumente für die Dokumentationspflicht (zusammen mit der Dokumentation gemäß der Gewerbeabfallverordnung) auf.
- Für die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle (zur Vorbereitung, zur Wiederverwendung oder zum Recycling) ist eine Erklärung desjenigen, der die Abfälle übernimmt, vorzuhalten. In dieser müssen Sie die Namen und die Anschrift sowie der beabsichtigte Verbleib des Abfalls vermerken.
- Erfolgt keine Getrennthaltung, ist ein Nachweis über die Gründe (technische Unmöglichkeit, wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Ähnliches) einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz