Entschädigung (fortgezahltes Arbeitsentgelt oder Verdienstausfall) für Lehrgänge in Zuständigkeit der TLKFS
[Nr.99039005080000 ]
Volltext
Nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind Arbeitnehmer, die an Lehrgängen der Thüringer Landesfeuerwehr und Katastrophenschutzschule (TLFKS) teilnehmen, von ihren Arbeitgebern freizustellen. Dabei muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlen. Zur Kompensation können private Arbeitgeber eine Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts, der Sozialversicherungsbeiträge sowie eventueller zusätzlicher Leistungen beantragen. Die Erstattung betrifft nur private Arbeitgeber, für öffentliche Arbeitgeber bestehen keine Sonderregelungen.
Für selbstständig oder freiberuflich Tätige, die an Lehrgängen teilnehmen, gibt es die Möglichkeit, einen Verdienstausfall geltend zu machen. Der Verdienstausfall wird pauschal derzeit mit 32 Euro pro Stunde und maximal 256 Euro pro Tag erstattet. Sollten diese Teilnehmer durch Ersatzkräfte vertreten werden, können die Kosten für die Vertretung anstelle des Verdienstausfalls erstattet werden. Dies bietet eine flexible Handhabung für Betroffene, die ihren beruflichen Verpflichtungen während der Lehrgangsteilnahme nachkommen müssen.
Teaser
Das Land erstattet das fortgezahlte Arbeitsentgelt an private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und ersetzt den Verdienstausfall der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die beruflich selbstständig oder freiberuflich tätig sind für die Dauer der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Verfahrensablauf
- Sie füllen das Online-Formular aus und übermitteln dieses an die zuständige Behörde.
- Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben.
- Die zuständige Behörde zahlt den Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto aus.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Landesfeuerwehr und Katastrophenschutzschule (TLFKS).
Voraussetzungen
- besuchter Lehrgang an der TLFKS oder in Zuständigkeit der TLFKS
Erforderliche Unterlagen
- private Arbeitgeber: keine
- selbstständige und Freiberufler: entsprechender Nachweis wie Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Steuerberaters oder Ähnliches
Frist
- gesetzliche Verjährungsfrist nach BGB: drei Jahre
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche(n)
- Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung erst nach Ende des Lehrgangs erfolgt, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer auch anwesend war.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
Urheber
Thüringer Landesfeuerwehr und Katastrophenschutzschule (TLFKS)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung