Seiteninhalt
Erklärung über die Unbewohnbarkeit des Wohnraums beantragen
[Nr.99116011129000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wohnraum kann für unbewohnbar erklärt werden, wenn erhebliche Mängel oder Gefahren vorliegen und ein sicheres und gesundes Wohnen nicht möglich ist.
Wenn Ihr Wohnraum unbewohnbar geworden ist, kann Ihre Kommune die Unbewohnbarkeit feststellen und Ihnen eine entsprechende Erklärung darüber ausstellen.
Teaser
Ihr Wohnraum ist wegen schwerwiegender Mängel nicht mehr zum Wohnen geeignet? Wie Sie eine Unbewohnbarkeitserklärung von der zuständigen Stelle erhalten, erfahren Sie hier.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur