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Erklärung über die Unbewohnbarkeit des Wohnraums beantragen
[Nr.99116011129000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wohnraum kann für unbewohnbar erklärt werden, wenn erhebliche Mängel oder Gefahren vorliegen und ein sicheres und gesundes Wohnen nicht möglich ist.

Wenn Ihr Wohnraum unbewohnbar geworden ist, kann Ihre Kommune die Unbewohnbarkeit feststellen und Ihnen eine entsprechende Erklärung darüber ausstellen. 

Teaser

Ihr Wohnraum ist wegen schwerwiegender Mängel nicht mehr zum Wohnen geeignet? Wie Sie eine Unbewohnbarkeitserklärung von der zuständigen Stelle erhalten, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur