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Ermäßigung von der Beteiligung an den Betriebskosten des Hortes beantragen
[Nr.99088067149000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Für den Besuch eines Hortes kann eine Betriebskostenbeteiligung erhoben werden.
Als Eltern, Sorgeberechtigte oder andere Zahlungspflichtige können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der festgesetzten Kostenbeteiligung beantragen.
Teaser
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Verringerung der Betriebskostenbeteiligung für die Hortbetreuung Ihres Kindes beantragen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur