Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
[Nr.99036011036000 ]
Urheber
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie umgehend einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Ihrer örtlichen Fahrzeugzulassungsstelle.
- Für die Neuausstellung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), den HU-Bericht (TÜV) und eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust.
- Bei Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Diebstahlsanzeige erforderlich.
Voraussetzungen
- Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- eidesstattliche Erklärung über den Verlust
Kosten
Die Kosten für einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) betragen in Deutschland meist insgesamt ca. 30 bis 50 Euro
Eidesstattliche Versicherung: ca. 30 Euro (nur bei Verlust, nicht bei Diebstahl)
Frist
Es gibt keine konkrete Frist in Tagen oder Wochen. Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) jedoch unverzüglich (ohne schuldbares Zögern) bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle melden und ein Ersatzdokument beantragen.
Bearbeitungsdauer
Der neue Fahrzeugschein wird meist direkt vor Ort ausgestellt.
Formulare
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrzeugzulassungsstelle, welche Antragsformulare oder Online-Portale für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.