Seiteninhalt

Leistungen & Lebenslagen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
[Nr.99036011036000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:                

Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie umgehend einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Ihrer örtlichen Fahrzeugzulassungsstelle.
  • Für die Neuausstellung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), den HU-Bericht (TÜV) und eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust.
  • Bei Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Diebstahlsanzeige erforderlich.

Voraussetzungen

  • Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • eidesstattliche Erklärung über den Verlust

Kosten

Die Kosten für einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) betragen in Deutschland meist insgesamt ca. 30 bis 50 Euro

Eidesstattliche Versicherung: ca. 30 Euro (nur bei Verlust, nicht bei Diebstahl)

Frist

Es gibt keine konkrete Frist in Tagen oder Wochen. Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) jedoch unverzüglich (ohne schuldbares Zögern) bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle melden und ein Ersatzdokument beantragen.

Bearbeitungsdauer

Der neue Fahrzeugschein wird meist direkt vor Ort ausgestellt. 

Formulare

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrzeugzulassungsstelle, welche Antragsformulare oder Online-Portale für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.