Förderung für ein landesweites Projekt aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beantragen
[Nr.99148257017000 ]
Volltext
Im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit fördert das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) Projekte, die sich landesweit für ein respektvolles Miteinander einsetzen.
Sie können eine Förderung erhalten für Projekte, Maßnahmen und Strukturen mit nachhaltiger Wirkung. Dazu gehören zum Beispiel Informations- und Bildungsangebote, Netzwerkprojekte oder Präventionsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Projektförderung in Form eines Zuschusses, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Die Förderung soll Sie bei der Durchführung Ihres Projekts finanziell unterstützen.
Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Förderung. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Teaser
Sie setzen sich für tolerantes Miteinander und eine weltoffene Gesellschaft ein und möchten ein landesweites Präventionsprojekt in Thüringen fördern lassen? Hier erfahren Sie, wie Sie Mittel aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie nutzen das vorgegebene Antragsformular des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie über ThAVEL.
- Sie erstellen einen Zugang über die BUND-ID oder über ELSTER, um den Antrag einreichen zu können. Sie können auch ohne Registrierung einen Antrag einreichen, können den Antrag dann jedoch nicht zwischenspeichern.
- Sie erstellen eine Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan. Das Antragsformular leitet Sie durch die jeweiligen Antragsschritte. Bitte stellen Sie den Antrag ausschließlich digital.
- Sie reichen den Antrag fristgerecht (zum 1.10. für das Folgejahr beziehungsweise 1.5. für das zweite Halbjahr eines Jahres) mit allen Unterlagen ein.
- Das Ministerium prüft Ihren Antrag fachlich und formal.
- Ihr Antrag wird anhand festgelegter Kriterien eingeordnet.
- Der Antrag wird außerdem von den Gremien des Landesprogramms, Programmbeirat und IMAK, begutachtet.
- Nach den Gremiensitzungen sowie unter der Voraussetzung eines beschlossenen Haushaltsgesetzes erhalten Sie Nachricht zum Ausgang Ihres Projektantrags.
- Ist die Entscheidung positiv, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Sie können die Auszahlung des Fördergeldes beantragen.
- Sie führen das Projekt durch.
- Nach Abschluss des Projekts reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.
- Ist die Entscheidung negativ, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, Abteilung 6, Referat 64.
Voraussetzungen
- Sie führen das Projekt im Freistaat Thüringen durch.
- Ihr Projekt richtet sich an die Bevölkerung Thüringens.
- Ihr Projekt verfolgt die Ziele des Landesprogramms.
- Sie legen ein aussage- und tragfähiges Konzept mit klaren Zielen und Maßnahmen vor.
- Sie benennen eine konkrete Zielgruppe und begründen deren Auswahl.
- Sie stellen die Zusammenarbeit mit Evaluations- und Begleitstellen sicher.
- Ihr Projekt hat eine nachhaltige Wirkung über die Laufzeit hinaus.
- Es bestehen keine vorrangigen Fördermöglichkeiten, zum Beispiel durch den Bund oder die Europäische Union (EU).
- Sie erfüllen die fachlichen Anforderungen und verfügen über Erfahrung im Themenfeld.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen
- Finanzierungsplan
- Nachweise zur Organisation (zum Beispiel Satzung)
- Nachweise zur Qualifikation des eingesetzten Personals
- gegebenenfalls Zusage verfügbarer Eigen- oder Drittmittel
-
gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen (erfahren Sie von der zuständigen Stelle)
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Bitte beachten Sie die folgenden Antragsfristen:
- Beantragen Sie die Förderung bis zum 1. Mai des jeweiligen Jahres für Vorhaben in der zweiten Jahreshälfte.
-
Beantragen Sie die Förderung bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres für Vorhaben im Folgejahr.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 3 Monat(e)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
- Sie erhalten die Förderung als Teilfinanzierung. Sie benötigen Eigenmittel oder Drittmittel.
- Die maximale Förderquote beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Pro Träger können maximal zwei Projekte pro Jahr beantragt werden.
- Sie können keine Förderung für Projekte ohne inhaltlichen Bezug zu den Förderzielen erhalten. Nicht förderfähig sind beispielsweise reine Freizeit-, Kultur- oder Sportangebote.
- Sie können keine Förderung für Investitionen über 5.000 Euro erhalten.
- Das Land veröffentlicht geförderte Projekte mit Namen und Fördersumme.
- Die Förderung ist zweckgebunden. Sie dürfen sie nur für die beantragten Maßnahmen verwenden. Änderungen am Projekt müssen Sie frühzeitig mit der Bewilligungsstelle abstimmen.
Urheber
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie