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Leistungen & Lebenslagen

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Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren ab 17 beantragen
[Nr.99108047001002 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

  • Antrag bei der Führerscheinbehörde
  • Abgabe aller erforderlichen Unterlagen insbesondere die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen
  • spezielle Antragsformulare haben insbesondere die Fahrschulen
  • Erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung in einer Fahrschule
  • Das Fahrzeug kann nun bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung der eingetragenen Begleitperson Fahrzeug geführt werden.
  • Zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Führerschein zugesandt oder ausgehändigt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weitere Informationen entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids der Fahrerlaubnisbehörde.