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Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren ab 17 beantragen
[Nr.99108047001002 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Verfahrensablauf
- Antrag bei der Führerscheinbehörde
- Abgabe aller erforderlichen Unterlagen insbesondere die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen
- spezielle Antragsformulare haben insbesondere die Fahrschulen
- Erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung in einer Fahrschule
- Das Fahrzeug kann nun bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung der eingetragenen Begleitperson Fahrzeug geführt werden.
- Zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Führerschein zugesandt oder ausgehändigt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids der Fahrerlaubnisbehörde.