Gründungsprämie zur Existenzsicherung bei innovativen Gründungsvorhaben beantragen
[Nr.99148242017004 ]
Volltext
Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Die Gründungsprämie dient dabei speziell der Existenzsicherung bei der Realisierung von innovationsbasierten Gründungsvorhaben.
Die Förderung kann direkt an die Gründungsinteressierten ausgereicht werden.
Wenn Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie können die Gründungsprämie über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank beantragen.
- Nutzen Sie die Anmeldung via Bund-ID über die Online-Personalausweis-Funktion oder das ELSTER Zertifikat - die Antragstellung ist digital möglich. Andernfalls sind der Antrag sowie die De-minimis-Erklärung zwingend zusätzlich unterschrieben im Original zum jeweiligen Stichtag in der TAB einzureichen.
- Anschließend erfolgt eine erste Prüfung auf grundlegende formelle Förderwürdigkeit Ihres Antrages durch die TAB. Ist diese gegeben, wird der Antrag zur Jurysitzung zugelassen.
- Im Rahmen der quartalsweise stattfindenden Jurysitzung wird über die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens entschieden.
- Bei einem negativen Juryvotum wird Ihr Antrag kostenfrei abgelehnt.
- Erhalten Sie ein positives Juryvotum und liegen alle Unterlagen vollständig in der TAB vor (Einreichung über das Portal), erhalten Sie eine Förderung über maximal zwölf Monate.
- Der Zuwendungsbescheid wird Ihnen über das Portal und postalisch zugesandt.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.
Voraussetzungen
- Für die Gründungsprämie können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen.
- Das Vorhaben ist innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt.
- Für die Antragstellung der Gründungsprämie gibt es feste Stichtage pro Jahr.
- Vor dem eigentlichen Antrag ist außerdem ein Exposé ebenfalls zu festen Stichtagen im Jahr einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Anlagen zum Antrag:
- Ausführliches Konzept des innovationsbasierten Vorhabens (15 Seiten)
- Nachweis der vorbereitenden Beratung ThEx mit Anlage »Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts«
- Nachweis zum Status des Beschäftigungs- beziehungsweise Bezugsverhältnisses zum Zeitpunkt des Beginns des Projektzeitraumes des Antragstellenden (zum Beispiel Bescheinigung des Arbeitgebers über Freistellung beziehungsweise Gewährung unbezahlten Urlaubs bis zur Gründung)
- Angaben zu geplanten Nebentätigkeiten im Vorhabenzeitraum (sofern zutreffend)
- Angaben der bereits bestehenden Selbständigkeit(en) mit An-/Ummeldungen (sofern zutreffend)
- Personalausweiskopie
- Qualifikationsnachweis(e)
- Eintrittsdaten des Teilnehmenden
- Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten des Teilnehmenden
- Weitere Unterlagen (Anträge, Bescheide, EXIST-Ablehnungen - sofern zutreffend)
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Nach Einreichung des Exposés im ThEx kann zu vier Stichtagen im Jahr ein Antrag eingereicht werden:
- 01.02. (Exposé-Einreichung im ThEx bis 15.12.)
- 01.05. (Exposé-Einreichung im ThEx bis 15.03.)
- 01.08. (Exposé-Einreichung im ThEx bis 15.06.)
- 01.11. (Exposé-Einreichung im ThEx bis 15.09.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit von den erforderlichen Nachreichungen und den noch zu erbringenden Nachweisen. Sind die Antragsunterlagen unvollständig, kann sich die Bewilligung zeitlich verzögern oder - bei ausbleibenden Nachreichungen der noch fehlenden Dokumente und Unterlagen - eine Ablehnung seitens der TAB erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen einen ergangenen Ablehnungsbescheid kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim jeweils zuständigen (und im Bescheid benannten) Verwaltungsgericht zu erheben.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit qualifiziertem elektronischen Versand beziehungsweise Unterschrift unter dem Antrag bestätigen die Antragstellenden, dass Ihnen die Datenschutzinformation nach Artikel 13 bis 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung online oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt wurde.
Sie verpflichten sich zudem, gegebenenfalls betroffene dritte Personen (zum Beispiel Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner, Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer), deren personenbezogene Daten in diesem Antrag erhoben oder zukünftig an die Thüringer Aufbaubank übermittelt werden, über die oben genannten Datenschutzinformationen zu unterrichten.
Die Antragstellenden versichern darüber hinaus die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher in den Antragsunterlagen enthaltener Angaben. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, alle im weiteren Verfahren (Antrag/Abruf/Verwendungsnachweis) erforderlichen Angaben vollständig und korrekt abzugeben.
Bei Nichteinhaltung von Fristen kann es zum Widerruf des Antrages mit der Erhebung von Verwaltungskosten kommen. Bei Nichteinhaltungen von bestimmten Bedingungen/Auflagen (Aufbewahrungsfrist, Antragstellung als natürliche Person) kann es nach bereits erfolgter Auszahlung der Fördermittel zu Rückforderungen kommen.
Urheber
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Aufbaubank (TAB)