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Kfz Verwertungsnachweis erhalten
[Nr.99036002022000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Als letzter Halter beziehungsweise letzte Halterin von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (das heißt Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet. Das erfolgt in der Regel an anerkannten Annahme- beziehungsweise Rücknahmestellen (Autohäuser et cetera). Diese sind verpflichtet, die Altfahrzeuge einem zertifizierten Demontagebetrieb zu überlassen. Eine bundesweite Übersicht aller anerkannten Demontagebetriebe und Annahmestellen finden Sie über die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge (GESA) des Umweltbundesamtes. Hersteller und Importeure sind gesetzlich verpflichtet, Altautos Ihrer Marke kostenfrei zurückzunehmen. Über das Händlernetzwerk Ihrer Automarke erfahren Sie, welche Annahmestellen in Ihrer Region beauftragt sind. 

Der Verwertungsnachweis wird vom Demontagebetrieb ausgestellt und muss zur endgültigen Außerbetriebsetzung bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle eingereicht werden. 

Bewahren Sie den Verwertungsnachweis nach erfolgter Abmeldung für mindestens 18 Monate auf.
 

Voraussetzungen

Um einen Verwertungsnachweis zu erhalten, muss das Altfahrzeug vollständig (inklusive essenzieller Bauteile wie Motor, Getriebe und Steuergeräte) sein und mindestens einen Monat in der EU zugelassen gewesen sein. Zudem müssen Sie als letzter Halter beziehungsweise letzte Halterin die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichenschilder beim zertifizierten Demontagebetrieb abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Die amtlichen Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
     

Rechtsbehelf

Sollte die Außerbetriebsetzung von der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle trotz eines vollständig ausgefüllten und gültigen Nachweises abgelehnt werden, ist dies ein Verwaltungsakt. Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der entsprechenden Behörde einlegen. Der genaue Rechtsbehelf (Frist und Behörde, an die Sie sich wenden müssen) ist immer am Ende des behördlichen Bescheids, den Sie erhalten haben.