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Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen
[Nr.99036012036000 ]

Volltext

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.

Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrzeugzulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist in der Regel

  • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
  • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder, bei Behörden, die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • Fahrzeugschein
  • bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
  • Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt

Urheber

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle.
  • Ihr Antrag wird geprüft beziehungsweise bearbeitet.
  • Die zuständige Stelle meldet sich bei Ihnen.

Voraussetzungen

  • Antrag auf Ersatz bei der Fahrzeugzulassungsstelle
  • Sie benötigen eine Verlusterklärung, eine eidesstattliche Versicherung und ein Aufbietungsverfahren (gesetzlichen Wartezeit).

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 85,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine feste Meldefrist, aber die Neuausstellung dauert wegen einer gesetzlichen Wartezeit (Aufbietungsverfahren) in der Regel etwa 2 bis 4 Wochen. In dieser Zeit können Sie das Fahrzeug nicht verkaufen oder umschreiben.

Bearbeitungsdauer

  • 3 — 6 Woche(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch