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Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
[Nr.99108009012000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Verfahrensablauf
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde persönlich oder online.
- Erkundigen Sie sich, welche weiteren Antragformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
- Legen Sie die Bescheinigung über Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen vor (vom Landratsamt oder Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt, zum Beispiel Sozialamt).
- Ihr Antrag wird von der Straßenverkehrsbehörde geprüft.
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erhalten Sie persönlich oder online den Parkausweis. Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte kann hergestellt werden.
Voraussetzungen
Ihr Landratsamt beziehungsweise die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.
Frist
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, ob es Fristen für Ihr Anliegen gibt. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und gegebenenfalls von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abhängt.
Rechtsbehelf
Widerspruch