Parkerleichterungen für Schwerbehinderte erhalten
[Nr.99108010056001 ]
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Volltext
Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen u. a. in Form eines personengebundenen EU-einheitlichen Parkausweises gewährt werden. Parkausweise bieten diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen.
Teaser
Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen u. a. in Form eines personengebundenen EU-einheitlichen Parkausweises gewährt werden.
Verfahrensablauf
- Antrag bei der Behörde online oder nach Terminbuchung vor Ort oder per E-Mail
- Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt die Parkerleichterung
- Erhalt eines Parkausweises zur Auslage im Fahrzeug
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde für Ihren Wohnort.
Voraussetzungen
Für den blauen Parkausweis:
- Sie sind außergewöhnlich gehbehindert und das Merkzeichen »aG« ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
- Oder Sie sind blind und das Merkzeichen Bl ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
- Oder Sie sind schwerbehindert mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Für den orangen Parkausweis:
-
Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
- einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
-
oder Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
- einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
- gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- oder Sie sind schwerbehindert, und an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- oder Sie sind schwerbehindert mit einem künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
Für den weißen Parkausweis:
- Sie leiden an starken Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen aufgrund einer Krankheit, Operation oder eines Unfalls
- Aufgrund der Funktionseinschränkungen können Sie nur kurze Strecken zurücklegen
- Die Einschränkung ist nur vorübergehend (bis zu 6 Monate)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Kosten
Die Kosten sind in jeder Kommune unterschiedlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Die zuständigen Behörden stellen auch eigene Anträge zur Verfügung.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur