Seiteninhalt

Leistungen & Lebenslagen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Probleme mit Ämtern und Institutionen
[Nr.99030012078000 ]

Volltext

Viele Menschen haben im Umgang mit Behörden und Institutionen Berührungsängste. Oftmals kommen Sie mit Bescheiden in Kontakt, sind unzufrieden oder finden sich im "Behördendschungel" nicht oder nur unzureichend zurecht. Aus diesem Grund haben einige Städte und Gemeinden eine Bürgerberatun g eingerichtet, an die sich hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger wenden können.

Die Bürgerberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer öffentlichen Einrichtung etwas zu klären oder zu regeln haben. Sie ist Mittlerin zwischen Ihnen als Bürgerin oder Bürger und der Verwaltung und anderen Behörden und Institutionen.

Ansprechpunkt

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem Landratsamt, Gemeindeamt oder Rathaus.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Einige Städte und Gemeinden haben eine Bürgerberatung eingerichtet.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin persönlich Vorort oder online mit der Bürgerberatung in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Tragen Sie Ihr Anliegen vor.

Zuständige Stelle

Bürgerberatung in Ihrem Landratsamt, Gemeindeamt oder Rathaus.

Voraussetzungen

Die Bürgerberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer öffentlichen Einrichtung etwas zu klären oder zu regeln haben. Sie ist Mittlerin zwischen Ihnen als Bürgerin oder Bürger und der Verwaltung und anderen Behörden und Institutionen.

Rechtsgrundlage(n)

Die Bürgerberatung stütz sich in ihrer Beratungstätigkeit auf allgemeine Verwaltungspflichten oder spezielle Fachgesetze. 

Formulare

Die Bürgerberatung kann Ihnen behilflich sein, die zutreffenden Antragsformulare für Ihr Anliegen ausfindig zu machen. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur