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Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen nach Beginn einer zeitweisen Überlassung an wechselnde Nutzer anzeigen
[Nr.99116007261003 ]

Urheber

Volltext

Melden Sie der zuständigen Stelle, wenn Sie nicht zu Wohnzwecken dienende Räume zeitweise an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer überlassen.
Sie informieren die zuständige Stelle über die Art der Nutzung und die betroffenen Räume.

Teaser

Sie möchten Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen, vorübergehend an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer überlassen? Wie Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur