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Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen nach Beginn einer zeitweisen Überlassung an wechselnde Nutzer anzeigen
[Nr.99116007261004 ]

Urheber

Volltext

In bestimmten Fällen müssen Sie die zeitweise Überlassung von nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer auch nach deren Beginn der zuständigen Stelle anzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie Angaben zu den Räumen und der Art der Nutzung, damit die zuständige Stelle die erforderlichen Informationen erfassen kann.

Teaser

Sie überlassen nicht zu Wohnwecken dienende Räume zeitweise an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer? Wie Sie dies nachträglich der zuständigen Stelle mitteilen, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur