Spendenquittung erstellen
[Nr.99102041000000 ]
Volltext
Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.
Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.
Muster für Zuwendungsbestätigungen gibt es für folgende Zuwendungen:
- Geldzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
- Sachzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
- Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
- Sachzuwendungen an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 KStG
- Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
- Sachzuwendungen an politische Parteien im Sinne des Parteigesetzes
- Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen
- Sachzuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen
- Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Sachzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts
- Sachzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts
- Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
- Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
- Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen
- Sammelbestätigung über Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
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Sammelbestätigung über Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts
Teaser
Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.
Verfahrensablauf
Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.
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Für die analoge Erstellung:
- Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
- Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
- Fertigen Sie dann eine Kopie für ihre Aufbewahrungspflicht an.
- Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken
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Für die maschinelle Erstellung:
- Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
- Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
- Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt.
Voraussetzungen
Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:
- Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
- Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
- Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
- Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
- Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
- Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
- Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Frist
Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:
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Für den Zuwendenden:
- Bei Papierform: 1 Jahr
- Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht
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Für den Zuwendungsempfänger:
- Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
- Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind nur von begünstigten Zuwendungsempfängern zu verwenden und können im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter Steuerformulare/Gemeinnützigkeit als ausfüllbare Datei abgerufen werden.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Finanzministerium