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Störfallbeauftragte Person bestellen
[Nr.99063050088000 ]

Volltext

Störfallbeauftragte Personen unterstützen Sie als Betreiberin oder Betreiber der Anlage bei der Verhinderung von Störfällen und tragen dazu bei, Gefahren für Menschen, die Umwelt und die Nachbarschaft zu vermeiden. Sie beraten Sie in sicherheitsrelevanten Fragen, überwachen die Einhaltung von Vorschriften zur Störfallverhütung und wirken auf Verbesserungen der Anlagensicherheit hin.

Für bestimmte Anlagen ist die Bestellung eines Störfallbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus kann die zuständige Stelle die Bestellung auch für andere genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen anordnen.

Die Anordnung dient dem vorbeugenden Schutz vor Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs und der Verbesserung der Anlagensicherheit. Sie kann insbesondere ergehen, wenn bei einem Störfall erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu erwarten sind.

Die zuständige Stelle kann außerdem anordnen, dass Sie mehrere Störfallbeauftragte bestellen müssen, wenn dies zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich ist.

Teaser

Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen? Für Ihre Anlage wurde die Bestellung einer störfallbeauftragten Person angeordnet? Wie Sie die Bestellung vornehmen und welche Anforderungen gelten, erfahren Sie hier. 
 

Verfahrensablauf

  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen.
  • Sie erhalten die Anordnung zur Bestellung einer störfallbeauftragten Person.
  • Sie wählen eine fachlich geeignete Person aus.
  • Sie bestellen die Person schriftlich.
  • Sie teilen der zuständigen Stelle die Bestellung mit und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die unteren Immissionsschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) und das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen.
  • Die  für Sie zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde hat die Bestellung einer störfallbeauftragten Person angeordnet.
  • Sie haben eine fachlich geeignete Person ausgewählt.
  • Die bestellte Person ist in der Lage, die gesetzlichen Aufgaben eines Störfallbeauftragten ordnungsgemäß wahrzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Benennung der bestellten störfallbeauftragten Person
  • Nachweis der Bestellung
  • Angaben zur fachlichen Qualifikation der bestellten Person
  • Nachweise über berufliche Erfahrung und Fachkenntnisse der bestellten Person
  • Angaben zur Funktion und organisatorischen Einbindung im Unternehmen
  • Nachweis der Zuverlässigkeit
  • gegebenenfalls weitere von der zuständigen Stelle angeforderte Nachweise

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anordnung kann Vorgaben enthalten, in welcher Form die erfolgte Bestellung gegenüber der zuständigen Stelle nachzuweisen ist.

Urheber

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz