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Steuer auf Vergnügungsveranstaltungen besonderer Art Erhebung
[Nr.99102184111000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wenn Sie eine Veranstaltung besonderer Art durchführen, kann hierfür eine Vergnügungssteuer erhoben werden.
Sie müssen die erforderlichen Angaben zur Veranstaltung bei der zuständigen Stelle einreichen, damit die Steuerpflicht geprüft und die Vergnügungssteuer festgesetzt werden kann.
Teaser
Sie möchten eine Veranstaltung durchführen, für die nach der kommunalen Satzung Vergnügungssteuer anfällt? Teilen Sie dies der zuständigen Stelle mit.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur