Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen
[Nr.99020041261000 ]
Volltext
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.
Teaser
Unfälle im Bergbau, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.
Verfahrensablauf
Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform »BergPass« oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.
Betriebsunfall online melden:
-
Rufen Sie die OnlinePlattform »BergPass« auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.
Betriebsunfall direkt einreichen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
- Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen ein.
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Voraussetzungen
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.
Kosten
Für die beantragte Verwaltungsleistung fallen Gebühren an. Die Gebühren bestimmen sich nach der Art der Leistung. Die Höhe ergibt sich aus der aktuell gültigen Verwaltungskostenordnung (ThürVwKostOMUEN).
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
- Zeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.
Bußgeld: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 25000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 UnterlagenBergV i.V.m. § 74 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BBergG; § 25 Abs. 1 S. 1 SGB VII
Rechtsbehelf
Abhängig von der Art der Entscheidung ist gegebenenfalls der Widerspruch oder Klage zulässig. Welcher Rechtsbehelf zur erhoben ist, entnehmen Sie bitte der Entscheidung, gegen die Sie vorgehen wollen.
Urheber
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz