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Vergnügungsteuererklärung einreichen
[Nr.99102034002000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Die Vergnügungssteuer (Automatensteuer) ist eine kommunale Aufwandsteuer, die für das Aufstellen und den Betrieb bestimmter Automaten erhoben werden kann.
Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, wenn Sie gewerblich steuerpflichtige Spiel-, Unterhaltungs- oder Geschicklichkeitsautomaten betreiben.
Die zuständige Stelle prüft die steuerrelevanten Angaben und setzt die Vergnügungssteuer fest.
Teaser
Sie betreiben gewerblich steuerpflichtige Spiel-, Unterhaltungs- oder Geschicklichkeitsautomaten? Was Sie hinsichtlich der anfallenden Vergnügungssteuer wissen müssen, erfahren Sie hier.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur