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Wertstoffe zur Entsorgung abgeben
[Nr.99001029004000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Kosten

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Natur und Forsten (TMUENF)

Verfahrensablauf

Als Mieterin oder Mieter bestellen Sie Ihre gelbe Wertstofftonne über Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Wenn Sie Grundstücksbesitzerin oder Grundstücksbesitzer sind, wenden Sie sich an Ihren kommunalen Abfallentsorger, Abfallzweckverband oder die Stadtwerke. Die Beantragung der gelben Wertstofftonne erfolgt in der Regel online, per Post oder über ein spezielles Anmeldeformular.
Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie an den Wertstoffhöfen.
Achten Sie darauf, dass Verkehrsteilnehmende durch die Tonne nicht gefährdet werden, wenn Sie Ihre Wertstofftonne selbst zur Abfuhr bereit stellen.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern erforderlich

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Rechtsbehelf

Kein gesonderter Rechtsbehelf vorgesehen; Leistungsklage öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger