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Wiederherstellung des Wohnraums Anordnung
[Nr.99116015088000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wenn Sie Wohnraum zweckentfremdet haben, kann die zuständige Stelle Sie verpflichten, den Wohnzweck wiederherzustellen. Sie kann anordnen, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, damit der Wohnraum wieder zum Wohnen genutzt werden kann.
Teaser
Sie haben Ihren Wohnraum zweckentfremdet? Die zuständige Stelle kann anordnen, dass Sie den Wohnraum wieder zum Wohnen nutzbar machen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur