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Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen Erhebung
[Nr.99108071111000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung oder Verbesserung von Verkehrsanlagen können Kommunen wiederkehrende Beiträge erheben.
Wenn Ihr Grundstück in einem beitragspflichtigen Abrechnungsgebiet liegt, werden die Beiträge nach den geltenden Regelungen auf die Beitragspflichtigen umgelegt und durch Bescheid festgesetzt.
Teaser
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes können Sie zur Finanzierung von Straßen, Wegen oder Plätzen regelmäßig zu Beiträgen herangezogen werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur