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Zuwendung für Neugeborene beantragen
[Nr.99041022261000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Als Eltern oder Sorgeberechtigte können Sie für Ihr neugeborenes Kind eine kommunale Zuwendung beantragen, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde eine entsprechende Zuwendung anbietet.
Die Zuwendung soll Sie als Familie unterstützen und Ihr Kind willkommen heißen.
Teaser
Sie haben ein Baby bekommen? Wie Sie eine Zuwendung Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen, erfahren Sie hier.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur